BMW Group Supplier Code of Conduct.

Der BMW Group Supplier Code of Conduct wurde im Dezember 2022 im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überarbeitet. Die in der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der damit einhergehenden Umweltstandards der BMW Group genannten Leitprinzipien werden hier für das weltweite Lieferantennetzwerk konkretisiert. Als Bestandteil der Einkaufsbedingungen definiert der BMW Group Supplier Code of Conduct:

  • die Verfahren, mit welchen wir unseren Sorgfaltspflichten nachkommen
  • die auf Grundlage der Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken (z.B. Zwangsarbeit und Sklaverei, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen)
  • die auf Grundlage der Risikoanalyse erfolgten Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Anforderungen und Erwartungen, die wir an unser Lieferantennetzwerk haben

Die Einhaltung der in diesem Standard formulierten Mindestanforderungen ist in den Anfrageunterlagen adressiert und in den Einkaufsbedingungen zu produktionsbezogenen und nicht-produktionsbezogenen Gütern und Leistungen der Gesellschaften der BMW Group verbindlich festgelegt. Mit dem Vertragsabschluss gibt ein Lieferant mit direkter Geschäftsbeziehung mit einer Gesellschaft der BMW Group (unmittelbarer Lieferant) auf Basis des BMW Group Supplier Code of Conduct die Zusicherung, dass die geforderten menschenrechts- und umweltbezogenen Vorgaben erfüllt werden und diese Anforderungen auch an Lieferanten ohne direkte Geschäftsbeziehung mit Gesellschaften der BMW Group erbracht werden.

Der BMW Group Supplier Code of Conduct orientiert sich unter anderem an folgenden externen Rahmenwerken und Vorgaben und berücksichtigt relevante Anforderungen aus diesen:

  • Internationale Menschenrechtscharta, bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie dem Zivilpakt (ICCPR) und dem Sozialpakt (ICESCR)
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights)
  • ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work)
  • Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE-Erklärung) der ILO
  • UN Declaration on the Rights of Indigenous Peoples (UNDRIP) und die ILO-Norm 169
  • Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Zehn Prinzipien des UN Global Compact, den wir 2021 unterzeichnet haben
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact
     

Darüber hinaus akzeptiert die BMW Group ab 2025 von Lieferanten auch den VDA Code of Conduct für Geschäftspartner (“Code”) als gleichwertig zum BMW Group Supplier Code of Conduct für die darin enthaltenen Themenfelder.

Dieser Code enthält gemeinsame Standards in Bezug auf Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit, umweltgerechte Führung und Sorgfalt in der Lieferkette für Geschäftspartner aller Fertigungsstufen. Die BMW Group hat diesen Code mitentwickelt mit dem Ziel, redundante Aktivitäten im Lieferantennetzwerk zu vermeiden, die Effizienz und Effektivität zu erhöhen und den Bürokratieabbau zu unterstützen.

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