Die BMW Group stellt sich der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards. Dies gilt für unsere eigene Geschäftstätigkeit ebenso wie in unseren globalen Lieferketten. Mit klaren Verantwortlichkeiten und einer Vielzahl von Maßnahmen tragen wir zur Einhaltung dieser fundamentalen Rechte bei.
Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards bei der BMW Group.
Unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards.
Einblick in Risikomanagement und Risikoanalyse.
MENSCHENRECHTE RESPEKTIEREN.
Zur Förderung der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards haben wir entsprechende Sorgfaltsprozesse verankert – sowohl in unserem Unternehmen als auch in den Beziehungen zu unseren Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern. Als Leitplanken dienen uns international anerkannte Standards, darunter die internationale Menschenrechtscharta, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Zehn Prinzipien des UN Global Compact. Die damit verbundenen Ansprüche an uns, unsere Lieferkette und weitere Geschäftspartner sind durch interne Vorgaben im Unternehmen verankert:
BMW Group Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen.
Der Kodex erläutert, wie wir Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen fördern und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umsetzen. Zentrale Themen des Kodex sind das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder Vereinigungsfreiheit. Der Kodex richtet sich an Mitarbeitende der BMW Group, Lieferanten und autorisierte Vertriebspartner und wird aktiv kommuniziert.
Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen.
Seit 2005 untermauert unsere Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen unseren Maßstab für werteorientierte Unternehmensführung. Dieses Bekenntnis wurde mit Beteiligung unserer Arbeitnehmervertretung und der Gewerkschaft entwickelt und entspricht weltweit anerkannten Richtlinien für Umwelt- und Sozialstandards – wie den Grundprinzipien des UN Global Compact.
BMW Group Code of Conduct.
Der Code of Conduct beschreibt als zentrales Regelwerk die Erwartungen der BMW Group an ihre Beschäftigten. Er gibt Richtlinien für ein unternehmensweit verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln vor. Diese betreffen unter anderem die Themenfelder Korruptionsvermeidung, Diskriminierungsverbot, gegenseitige Wertschätzung, fairen Umgang mit Geschäftspartnern ebenso wie Umweltschutz.
BMW Group Supplier Code of Conduct.
Unser Supplier Code of Conduct fasst die Anforderungen und Erwartungen der BMW Group an das weltweite Lieferantennetzwerk in Übereinstimmung mit international anerkannten Standards und Richtlinien zu Nachhaltigkeitsthemen zusammen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie alle rechtlichen Anforderungen stets einhalten, die Umwelt schützen und die Menschenrechte wahren. Der Supplier Code of Conduct ist als integraler Bestandteil der Einkaufsbedingungen vertraglich verankert.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
Die Grundsatzerklärung konkretisiert unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards und erläutert unsere Prozesse zur Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Sie beschreibt unseren Sorgfaltspflichtenansatz im eigenen Geschäftsbereich sowie in unseren globalen vor- und nachgelagerten Lieferketten. Die Grundsatzerklärung wurde im Dialog mit zuständigen Fachstellen der BMW Group, dem BMW Group Gesamtbetriebsrat sowie externen Fachexperten und Stakeholdern, z. B. Nichtregierungsorganisationen und Initiativen, entwickelt.
Gemeinsam mehr bewirken.
Zur Umsetzung unserer unternehmerischen Verantwortung setzen wir auf Zusammenarbeit – mit unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Lieferanten. Nur gemeinsam können wir den Risiken, die aus unserer Geschäftstätigkeit für Mensch und Umwelt entstehen, effektiv begegnen. Unser Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards umfasst daher:
Präventions-, Kontroll- und Abhilfemaßnahmen.
Maßnahmen zur Prävention, Kontrolle und Abhilfe bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken treffen wir risikobasiert und anlassbezogen. Hierbei setzen wir auf einen Maßnahmenkatalog und das Ineinandergreifen von Schulungen, vertraglichen Vereinbarungen mit Lieferanten und Geschäftspartnern, Zertifizierungen und Prüfungen durch Fragebögen oder Assessments.
- Schulungen
- Vertragliche Zusicherung
- Fragebögen und Assessments
- Zertifizierungen
Schulungen.
Schulungen sind ein wichtiges Element, um mehr Bewusstsein für Sozial- und Umweltstandards zu schaffen. Wir erklären Wirkungszusammenhänge und machen unsere Erwartungshaltung deutlich. Neben regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitenden mit Inhalten zu Menschenrechts-Compliance bietet die BMW Group ein breites Schulungsangebot für Einkäufer, interne Prozesspartner und für externe Lieferanten an. Über die Initiativen Drive Sustainability und Responsible Business Alliance (RBA) stellen wir für Lieferanten zudem ein Angebot für branchenweit standardisierte Schulungen bereit.
Vertragliche Zusicherung.
Die Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards ist für die BMW Group die Grundlage jedweder Geschäftsbeziehung. Sowohl mit unseren Händlern als auch mit unseren Lieferanten setzen wir dabei auf vertragliche Zusicherung menschenrechtlicher und umweltbezogener Mindeststandards. Bei Vertragsschluss verpflichten sich unsere Lieferanten, erforderliche Präventions oder Abhilfemaßnahmen zu einem vereinbarten Zieltermin umzusetzen und diese auch von ihren Lieferanten einzufordern und nachzuhalten. Dies gilt insbesondere bei Lieferanten von produktionsbezogenen Gütern und Leistungen spätestens zum Produktionsstart.
Fragebögen und Assessments.
Um die Einhaltung der definierten Sorgfaltsplichten abzufragen, setzt die BMW Group risikobasiert bei Lieferanten und weiteren Geschäftspartnern Fragebögen ein. Daneben greifen wir risikobasiert auf Onsite Assessments zurück.
Zertifizierungen.
Mit Prüfungen und Zertifizierungen durch externe Dienstleister kontrollieren wir die Einhaltung unserer Vorgaben. Die Überprüfung durch unabhängige Dritte führen wir für eigene Standorte durch sowie für Lieferanten. Die regelmäßigen Zertifizierungen für unseren eigenen Geschäftsbereich reichen vom Umweltmanagement bis zum Arbeitsschutzmanagement. Auch für den Bezug von Rohstoffen greifen wir nach Möglichkeit auf Zertifizierungen durch Externe zurück und wirken darüber hinaus daran mit, Zertifizierungsstandards für kritische Wertschöpfungsstufen zu entwickeln, beispielsweise im Rahmen der Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA).
Wirksamkeit prüfen.
Mit unseren Sorgfaltsprozessen möchten wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und negative Auswirkungen erkennen und diese effektiv verhindern, beenden oder minimieren. Die regelmäßige Prüfung der Wirksamkeit unserer Sorgfaltsprozesse und Maßnahmen ist uns wichtig, um möglichst zielgerichtet arbeiten zu können. Denn eine Maßnahme ist nur wirksam, wenn sie die Situation von Rechteinhabern oder den Schutz der Umwelt auch tatsächlich verbessern oder hierzu beitragen kann.
Unsere Wirksamkeitsanalyse prüft einerseits, ob die implementierten Risikomanagementprozesse weiterhin LkSG-konform sind, gut ineinandergreifen und erfolgreich umgesetzt werden. Andererseits gibt sie Aufschluss darüber, ob die Maßnahmen die erwünschte risikomindernde Wirkung haben bzw. Abhilfe schaffen. Auf dieser Basis entwickeln wir unsere Prozesse fortlaufend weiter.
Beschwerdemechanismen.
Verschiedene Beschwerdemechanismen geben internen und externen Hinweisgebenden die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards zu melden. So können Risiken frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall angemessene Abhilfe geleistet werden. Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Auf Wunsch können Hinweise auch anonym mitgeteilt werden. Es entspricht unserer konzernweiten Vorgehensweise, im Falle einer anonymen Meldung einer hinweisgebenden Person nicht zu versuchen, ihre Identität zu ermitteln. Neben Führungskräften, lokalen Compliance Fachstellen und der Arbeitnehmervertretung stehen Mitarbeitenden der BMW Group und externen Hinweisgebenden verschiedene, eigens dafür eingerichtete, Beschwerdekanäle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Verfügung. Seit 2020 engagiert sich die BMW Group über die eigenen Beschwerdemöglichkeiten hinaus auch in einer Arbeitsgruppe des NAP-Branchendialogs Automobilindustrie beim Aufbau und Betrieb eines unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus in Mexiko.
Unsere Beschwerdekanäle.
Mitarbeitende der BMW Group und externe Hinweisgebende können über die BMW Group SpeakUP Line Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards im Unternehmen anonym und vertraulich melden. Das Gleiche gilt für Risiken und Schwachstellen, die zu Menschenrechtsverstößen führen können. Die BMW Group SpeakUP Line ist über lokale Rufnummern (kostenfrei oder zum Ortstarif) in fast 140 Ländern in insgesamt mehr als 70 Sprachen durchgängig zu erreichen.
Für Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Grundsätze der BMW Group zur Nachhaltigkeit im Lieferantennetzwerk ist unser Human Rights Contact Supply Chain zuständig. Hier können Hinweise anonym abgegeben werden.
Telefon: +49 89 382-71230
E-Mail: humanrights.sscm@bmwgroup.com
Die BMW Group hat eine Ombudsperson bestellt, die zum Hinweisgebersystem berät und sicherstellt, dass Meldungen von Hinweisgebenden an den Fachbereich BMW Group Compliance weitergeleitet werden. Auf Wunsch kann dies auch anonym erfolgen.
Unsere Ombudsperson ist wie folgt zu erreichen:
Dr. Sybille von Coelln
Telefon: +49 211 44 03 57 72
Fax: +49 211 44 03 57 77
E-Mail: BMW-Ombudsperson@hvc-strafrecht.de
Postanschrift:
HEUKING · VON COELLN
Rechtsanwälte PartG mbB
Prinz-Georg-Str. 104
40479 Düsseldorf
Datenschutz.
Sie stellen Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sofern Sie sich freiwillig dazu entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben und somit einen nichtanonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c, f, DSGVO.
Weitere Informationen zum Datenschutz sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie hier.
Berichterstattung.
Wir wollen transparent aufzeigen, wie wir unsere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Dabei gehen wir auf Herausforderungen ein und geben Erfahrungen sowie bewährte Praxis im Umgang mit menschen- und umweltbezogenen Risiken und Auswirkungen weiter. Mit unserer Berichterstattung wollen wir auch zur öffentlichen Diskussion über nachhaltige Entwicklung beitragen.