Risikomanagement und Verantwortlichkeiten.

Verantwortlichkeiten 241125_BMWGroup_Menschenrechte_DE
Verantwortlichkeiten

Die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards entlang unserer globalen Lieferkette ist seit vielen Jahren unser Anspruch. Wir haben dazu im gesamten Unternehmen klare Verantwortlichkeiten zur effektiven Umsetzung und Kontrolle der Sorgfaltspflichten definiert.

Verantwortlich für die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards sind innerhalb der BMW Group die jeweils zuständigen Fachabteilungen und operativen Einheiten des Unternehmens und die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen;außerhalb des Unternehmens liegt die Verantwortung bei den Geschäftspartnern und Lieferantenn.

Für die übergeordnete Konzeption zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards sowie für die übergeordnete Steuerung der Sorgfaltsprozesse im eigenen Geschäftsbereich und durch weitere Geschäftspartner ist die Group Compliance Funktion zuständig.

Weitere Fachbereiche und interne Netzwerke wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Personal oder Konzernsicherheit berichten regelmäßig und anlassbezogen nicht nur an die dafür funktional zuständigen Stellen, sondern zusätzlich nach definierten Vorgaben im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch an den Menschenrechtsbeauftragten.

Der Bereich Einkauf und Lieferantennetzwerk verantwortet die Anleitung unserer Sorgfaltsprozesse im Lieferantennetzwerk.   

2021 hat der Vorstand den Chief Compliance Officer zum Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Dieser übernimmt die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorgesehene Überwachungsfunktion im Hinblick auf das Risikomanagement zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten innerhalb der BMW Group. Hierzu steht der Menschenrechtsbeauftragte im engen Austausch mit den zuständigen Fachbereichen und berichtet regelmäßig sowie bei konkreten Anlässen an den Vorstand.

 Die Funktion Group Compliance Programmgestaltung und Prävention verantwortet die übergeordnete Konzeption von Risikomanagement und -analyse, Beschwerdeverfahren und Berichterstattung zur Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards. Darüber hinaus liegt die übergreifende Steuerung der Sorgfaltspflichtenprozesse im eigenen Geschäftsbereich und für weitere Geschäftspartner in diesem Bereich sowie unter anderem die Umsetzung der Risikoanalyse gemäß LkSG.

Der Bereich Nachhaltigkeit Lieferkette verantwortet die Steuerung und Umsetzung unserer Sorgfaltspflichtenprozesse in der Lieferkette. Eine wichtige Voraussetzung ist hierbei, Transparenz bei den weit verzweigten und dynamischen Lieferketten zu schaffen und Warenflüsse rückverfolgbar zu machen. Hierfür vertiefen wir die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Lieferkette kontinuierlich. 

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfordert Zusammenarbeit – konzernweit sowie mit unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Im BMW Group internen Netzwerk tauschen wir uns daher ressortübergreifend themenspezifisch aus, beispielsweise zu Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Personalthemen, Konzernsicherheit und Compliance. Sorgfaltsprozesse können so konzernweit gemeinsam implementiert werden. Über unsere eigene Geschäftstätigkeit hinaus arbeiten wir aktiv mit Geschäftspartnern sowie externen Fachexperten und Stakeholdern zusammen, um unsere Sorgfaltsprozesse stetig weiterzuentwickeln.

Seitenübersicht: Risikomanagement