Die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards entlang unserer globalen Lieferkette ist seit vielen Jahren unser Anspruch. Wir haben dazu im gesamten Unternehmen klare Verantwortlichkeiten zur effektiven Umsetzung und Kontrolle der Sorgfaltspflichten definiert.
Verantwortlich für die Einhaltung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards sind innerhalb der BMW Group die jeweils zuständigen Fachabteilungen und operativen Einheiten des Unternehmens und die Geschäftsführungen der Konzernunternehmen;außerhalb des Unternehmens liegt die Verantwortung bei den Geschäftspartnern und Lieferantenn.
Für die übergeordnete Konzeption zur Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards sowie für die übergeordnete Steuerung der Sorgfaltsprozesse im eigenen Geschäftsbereich und durch weitere Geschäftspartner ist die Group Compliance Funktion zuständig.
Weitere Fachbereiche und interne Netzwerke wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Personal oder Konzernsicherheit berichten regelmäßig und anlassbezogen nicht nur an die dafür funktional zuständigen Stellen, sondern zusätzlich nach definierten Vorgaben im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch an den Menschenrechtsbeauftragten.
Der Bereich Einkauf und Lieferantennetzwerk verantwortet die Anleitung unserer Sorgfaltsprozesse im Lieferantennetzwerk.