Fünf Personen stehen zusammen um einen Computer und reden über etwas.

Unsere Verantwortung im eigenen Geschäftsbereich.

Fünf Personen stehen zusammen um einen Computer und reden über etwas.

Unsere Verantwortung im
eigenen Geschäftsbereich.

Der Eigene Geschäftsbereich der BMW Group.

Mit über 200 Konzerngesellschaften erstreckt sich unser eigener Geschäftsbereich über die gesamte Welt. Neben unseren eigenen Betriebs- und Produktionsstätten sowie Niederlassungen gehören auch internationale Beteiligungsgesellschaften dazu, auf die ein bestimmender Einfluss besteht. Dazu zählen beispielsweise Vertriebsgesellschaften, Finanzdienstleistungsgesellschaften und sonstige Tochterunternehmen.

Mit der Größe, Internationalität und Komplexität unseres eigenen Geschäftsbereichs können unterschiedliche Menschenrechts- und Umweltrisiken einhergehen. Diesen stellen wir ein robustes und zugleich dynamisches Risikomanagement entgegen. So werden wir unseren rechtlichen Anforderungen gerecht und stellen eine effektive Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten sicher.

Risiken im Eigenen Geschäftsbereich kennen und begegnen.

Unser Handeln im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten basiert auf einer umfassenden, systematischen Risikoanalyse. Die wesentlichen Risiken im eigenen Geschäftsbereich ermitteln wir anhand einer sekundärdatenbasierten, abstrakten sowie einer konkreten Risikoanalyse. Hierfür haben wir einen spezifischen Fragebogen entwickelt, der auf die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse zurückgreift und zusätzliche Informationen zur konkreten Risikolage erhebt.

Diese Risikoanalyse aktualisieren wir regelmäßig und berichten an dieser Stelle bei Bedarf zu den wesentlichen Ergebnissen

Im Rahmen der Risikoanalyse 2023 wurden für den eigenen Geschäftsbereich in keiner Risikoart hohe Risiken festgestellt. Demnach erfolgte auch keine Priorisierung von Risiken.

Weitere Informationen zum Vorgehen im Rahmen unserer Risikoanalyse finden Sie hier.

Risikoanalyse

Präventions- und Abhilfemassnahmen.

Die Achtung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards ist eine der Grundlagen der Unternehmenskultur bei der BMW Group und Teil unseres Werteverständnisses. So sind unsere Mitarbeitenden verpflichtet, den BMW Group Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen einzuhalten und ihr Handeln im Unternehmen an den darin formulierten Grundsätzen auszurichten. Darüber hinaus hat der Vorstand der BMW AG im Jahr 2022 eine umfassende Grundsatzerklärung verabschiedet, die die Position des Unternehmens sowie unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse im Detail beschreibt.

Unsere Präventionsmaßnahmen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich verankern diese Grundsätze im täglichen Handeln. Dazu gehören beispielsweise zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen, Regelungen und Anweisungen, unternehmensinterne Aktionstage und Dialogveranstaltungen, Compliance Trainings sowie arbeitsplatzspezifische Sicherheits- und Umweltschutzschulungen. Darüber hinaus verfügt die BMW Group über konzernweite Arbeitsschutzmanagementsysteme und Umweltmanagementsysteme.

Den Handlungsrahmen für unsere Mitarbeitenden bilden konzernweite Vorgaben, die wir stets aktuell halten. Diese werden beispielsweise über Rundschreiben, über unser Intranet sowie über Schulungen in die Einheiten des eigenen Geschäftsbereichs getragen. So stellen wir sicher, dass alle Mitarbeitenden jederzeit über aktuelle Entwicklungen und Regeln informiert sind.

Unser Katalog an Präventionsmaßnahmen umfasst unter anderem die folgenden Maßnahmen:

Arbeitsschutz.

Umfangreiche Gefährdungs- und Belastungsanalysen, um arbeitsbedingte Risiken in der Produktion und an Büroarbeitsplätzen frühzeitig zu erkennen, Zertifizierung von Werkstandorten nach ISO 45001 oder OHRIS, jährliche interne Audits, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeitenden zum Thema Arbeitssicherheit und Ergonomie.

Koalitionsfreiheit.

Aktiver, offener und transparenter Dialog mit Vertretern der Politik, Gewerkschaften, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Verbot von Ungleichbehandlung.

Trainings und fortlaufende Kommunikation für Mitarbeitende beispielweise in Form von internationalen Diversity, Equity & Inklusions (DEI)-Aktionstagen. Darüber hinaus Engagement in Initiativen wie „PROUT EMPLOYER-Netzwerk“. Weltweit nutzbare, externe und interne Anlaufstellen, darunter die Compliance SpeakUP Line, das Personalwesen, der Betriebsrat oder verschiedene Mitarbeitenden-Netzwerke. Unterzeichnung der UN Standards of Conduct for Business for Tackling Discrimination.

Angemessene Löhne.

Anspruch, bei der Gesamtvergütung über dem Median des relevanten Arbeitsmarktes zu liegen. National differenzierte Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Mobilitätsleistungen und ähnliches.

Umweltschutz.

Zertifiziertes Umweltmanagementsystem an allen Produktionsstandorten nach ISO 14001, zusätzliche Zertifizierung aller deutschen Standorte nach dem Umweltmanagementsystem EMAS, Umweltverträglichkeitsprüfungen im Rahmen der Errichtung neuer und der Erweiterung bestehender Standorte.

Sensibilisierung für Menschenrechte.

Vorträge in Mitarbeiterforen und Führungskreisen sowie bei Compliance Aktionstagen, Sensibilisierung und Befähigung im Rahmen von Trainings wie beispielsweise der Compliance Basisschulung für alle indirekten Mitarbeitenden mit Inhalten zu Menschenrechts-Compliance, regelmäßige Vorträge und Workshops im Compliance Netzwerk sowie in den Fachabteilungen für Arbeitsschutz, Umweltschutz, Personalwesen und Konzernsicherheit.

Um Prävention und Abhilfe systematisch und wirksam umzusetzen, haben wir folgende Prozesse etabliert.

Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass wir aus unserer Risikoanalyse gezielte Präventionsmaßnahmen ableiten und falls erforderlich geeignete Abhilfemaßnahmen unverzüglich anstoßen. Risiken im eigenen Geschäftsbereich können wir aufgrund unserer Einflussmöglichkeit unmittelbar entgegenwirken.

Qualifizierung und Analyse der Risiken und Auswirkungen zur Einordnung des benötigten Maßnahmenumfangs sowie Maßnahmenerhebung und Projektplanung.

Analyse zum landesspezifischen, sozio-ökonomischen, kulturellen und menschenrechtlichem Kontext sowie, sofern erforderlich, Befragung relevanter Stakeholder.

Operativer Umsetzungsplan inklusive Formulierung von Wirkungshypothese sowie Festlegung von Verantwortlichkeiten, Umsetzungsfristen, Ressourcen und Zielsetzungen bei Bedarf in Abstimmung mit betroffenen Rechteinhabern.

Implementierung sowie laufendes und abschließendes Monitoring der Maßnahmen und deren Wirksamkeit, Vollständigkeit und zeitgerechte Umsetzung.

Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der Maßnahmen unter gezieltem Einbezug relevanter Stakeholder und Rechteinhaber.

Beschwerdemechanismen.

Über verschiedene Anlaufstellen und Beschwerdemechanismen können Mitarbeitende mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards – auf Wunsch auch anonym – melden.

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