Nachhaltige Lieferkette

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verankern.

Nachhaltige Lieferkette

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verankern.

Die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards im Lieferantennetzwerk ist das erklärte Ziel der BMW Group. Dazu gehört insbesondere die Achtung der Menschenrechte, die damit einhergehenden Umweltstandards und unternehmensethische Grundsätze. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Rohstoffmanagement. Hier fokussieren wir uns auf eine verantwortungsvolle Gewinnung von Rohstoffen. Einen weiteren wichtigen Beitrag mit Einfluss auf Umwelt- und Menschenrechtsthemen leistet zudem die Kreislaufwirtschaft, denn damit reduzieren wir unter anderem den Bedarf an Primärrohstoffen.

Transparenz über die weit verzweigten und dynamischen Lieferketten herzustellen und Warenflüsse rückverfolgbar zu machen, stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Gleichzeitig ist dies aber auch eine wichtige Voraussetzung für unsere Due-Diligence-Prozesse. Daher bauen wir die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Lieferantennetzwerk kontinuierlich aus. Zu diesem Zweck setzt die BMW Group künftig auf das Datenökosystem Catena-X. Hier können Teilnehmende dezentral Daten über die komplette Wertschöpfungsketten miteinander austauschen – standardisiert, sicher und mit vollständiger Datenhoheit beim jeweiligen Unternehmen.

Wir beziehen weltweit von einer Vielzahl von Fertigungs- und Auslieferstandorten Komponenten, Materialien sowie weitere Leistungen. Die damit verbundenen sozialen und ökologischen Sorgfaltspflichten geben wir unseren Lieferanten als Teil unserer vertraglich verpflichtenden Nachhaltigkeitsstandards vor. Diese haben wir als Anlage unserer Einkaufsbedingungen (International Purchasing Conditions / Allgemeine Vertragsbedingungen für nicht produktionsbezogene Güter und Leistungen) im BMW Group Supplier Code of Conduct verankert.

Identifizieren wir Risiken bei unseren unmittelbaren Lieferanten (direkte Vertragsbeziehung) und anlassbezogen bei unseren mittelbaren Lieferanten (ohne direkte Vertragsbeziehung), begegnen wir diesen mit Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Diese Maßnahmen haben wir systematisch in unseren Prozessen verankert. 

Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement.

Nachhaltiges Lieferkettenmanagement

Ein mehrstufiger Sorgfaltspflichtenprozess verankert unsere Verantwortung für das Lieferantennetzwerk in allen relevanten Bereichen der BMW Group. So haben wir Umwelt- und Sozialstandards in die Entwicklung von Bauteilen, in die Warengruppenstrategien, in die Beschaffungsprozesse als verpflichtendes Vergabekriterium (Entscheidungskriterium), in die Lieferantenentwicklung sowie in unser Zielesystem aufgenommen. 

Sorgfaltspflichten im Lieferantennetzwerk. Unser Due-Diligence-Prozess.

Bei der Verankerung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in den Geschäftsabläufen greifen wir so weit wie möglich auf standardisierte Verfahren aus branchenweiten oder branchenübergreifenden Initiativen zurück, in denen wir uns seit vielen Jahren engagieren. Durch die Standardisierung reduzieren wir redundante Aktivitäten im Lieferantennetzwerk und erhöhen die Wirksamkeit der aus den Verfahren abgeleiteten Maßnahmen.

Geschäftsabläufe

Zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten setzen wir unter anderem folgende Verfahren ein:

ONLINE-ASSESSMENTS.

Online-Assessments, hier vor allem der standardisierte Nachhaltigkeitsfragebogen der Brancheninitiative Drive Sustainability

ONSITE-ASSESSMENTS.

Onsite-Assessments wie das VAP Audit der Initiative Responsible Business Alliance (RBA) und das Responsible Supply Chain Initiative (RSCI) Assessment, welches wir im VDA mitentwickelt haben

Auf dieser Basis vereinbaren wir mit Lieferanten Präventions- und ggf. Abhilfemaßnahmen, die in der Regel bis zum Produktionsstart oder vereinbarten Zieltermin umgesetzt werden müssen.

Zur Bearbeitung von konkreten Beschwerden bzw. Hinweisen auf mögliche Verstöße wenden wir ebenfalls standardisierte Verfahren an.

Da der Beschaffungsprozess in der Automobilindustrie aufgrund der langen Entwicklungszeiträume mehrere Jahre andauert, können die Verfahren des Sorgfaltspflichtenprozesses (Due Diligence) bereits bis zu zwei Jahre vor der Beauftragung der Lieferanten angewendet werden.

Diesen Zeitraum nutzen wir, um Präventionsmaßnahmen und Kontrollmechanismen umfassend zu implementieren. Einzelne Präventionsmaßnahmen für den Arbeitsschutz benötigen beispielsweise eine Implementierungszeit von mehreren Monaten. Für die Wirksamkeit der Verfahren, Präventions- sowie Abhilfemaßnahmen ist es entscheidend, diese zum richtigen Zeitpunkt im Beschaffungsprozess anzuwenden. 

Die Cluster Value Creation Strategy unterstützt übergreifend, die Ziele in den Einkaufs-, Entwicklungs- und Produktionsbereichen zu erreichen. Zahlreiche relevante Fragestellungen werden entlang des gesamten Wertschöpfungsprozesses einschließlich der Beschaffung stringent verankert und so optimale Lösungsansätze erarbeitet. Die Implementierung von Anforderungen und darauf aufbauender Maßnahmen zur Absicherung von Umwelt- und Sozialstandards werden für potenzielle und bestehende Lieferanten definiert. Diese Implementierung kann mehrere Jahre dauern. So kann beispielsweise die Zertifizierung eines Fertigungsstandortes rechtzeitig vor einer möglichen Belieferung erfolgen. Weiterhin werden Stellhebel zu den Themen CO2-Reduktion und Kreislaufwirtschaft für Bauteile bzw. Bauteilgruppen vereinbart.
Das Zielesystem der BMW Group beinhaltet u.a. Ziele zur Wahrnehmung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Lieferantennetzwerk und zur CO2-Reduktion. Diese sind direkt in der Zielvereinbarung für Vorstand und Führungskräfte verankert.

In der BMW Lieferantendatenbank sind Ergebnisse und Informationen zur abstrakten und konkreten Risikoanalyse sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen dokumentiert. Die Inhalte der Präventions- und Abhilfemaßnahmen beziehen sich auf Lieferantenstandortebene und sind u.a. die Resultate aus Verfahren / Tools wie Online-Assessment oder Onsite-Assessment (RBA, RSCI). Die Datenbank ist Quellsystem für Anwendungen zur Abbildung eines Beschaffungsvorgangs, Beschaffungsprozesses sowie zur Berichterstattung und Zielesteuerung.

Der BMW Group Supplier Code of Conduct ist eine Weiterentwicklung des BMW Group Nachhaltigkeitsstandards für das Lieferantennetzwerk und wurde im Dezember 2022 im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überarbeitet. Die in der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der damit einhergehenden Umweltstandards der BMW AG genannten Leitprinzipien werden hier für das weltweite Lieferantennetzwerk konkretisiert. Als Bestandteil der Einkaufsbedingungen definiert der BMW Group Supplier Code of Conduct:

  • die Verfahren, mit welchen wir unseren Sorgfaltspflichten nachkommen
  • die auf Grundlage der Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken (z.B. Zwangsarbeit und Sklaverei, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umgang mit Gefahrstoffen und Abfällen)
  • die auf Grundlage der Risikoanalyse erfolgten Festlegung der menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Anforderungen und Erwartungen, die wir an unser Lieferantennetzwerk haben

Die Einhaltung der in diesem Standard formulierten Mindestanforderungen ist in den Anfrageunterlagen adressiert und in den Einkaufsbedingungen zu produktionsbezogenen und nicht produktionsbezogenen Gütern und Leistungen der BMW AG verbindlich festgelegt.

Die Lieferantenverträge der BMW Group enthalten spezifische Klauseln in den Einkaufsbedingungen, die sich unter anderem an folgenden externen Rahmenwerken und Vorgaben orientieren:

  • Internationale Menschenrechtscharta, bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie dem Zivilpakt (ICCPR) und dem Sozialpakt (ICESCR)
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights)
  • ILO-Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work)
  • Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE-Erklärung) der ILO und die ILO-Norm 169
  • Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Zehn Prinzipien des UN Global Compact, den wir 2021 unterzeichnet haben

Die damit verbundenen Ansprüche an die BMW Group und ihre Lieferanten sind durch nachfolgende interne Standards im Unternehmen verankert:

Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie der BMW Group. Im Einkauf und im Lieferantennetzwerk liegen die Schwerpunkte auf der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, insbesondere von Menschenrechten, dem Schutz natürlicher Ressourcen sowie der Reduktion von CO2-Emissionen in der Lieferkette. 

Die BMW Group hat sich umfassende Ziele zur Wahrnehmung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Lieferantennetzwerk gesteckt, die vergütungsrelevant für Vorstand und Führungskräfte sind.

So haben wir uns beispielsweise zum Ziel gesetzt, bei Lieferanten mit einem potenziellen Risiko die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards zum frühestmöglichen Zeitpunkt mithilfe von Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Dabei fokussieren wir uns auf den Vergabezeitpunkt und Produktionsstart bei unmittelbaren Lieferantenstandorten für Fahrzeugteile und vereinbaren korrektive Präventionsmaßnahmen zur Minimierung potenzieller Umwelt- und Menschenrechtsrisiken. Die Umsetzung verfolgen wir unter anderem mithilfe von Kontrollmechanismen wie Zertifizierungen und Überprüfungen am Lieferantenstandort (Onsite-Assessments).

Der Kodex erläutert, wie wir Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen fördern und die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umsetzen. Zentrale Themen des Kodex sind das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden, das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz oder Vereinigungsfreiheit. Der Kodex richtet sich an Mitarbeitende der BMW Group, Lieferanten und autorisierte Vertriebspartner und wird aktiv kommuniziert.

Die Grundsatzerklärung enthält unser Bekenntnis zu Menschenrechten und damit einhergehender Umweltstandards. Sie beschreibt zudem unseren Ansatz im Umgang mit unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Denn wir achten diese fundamentalen Rechte nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern wirken auch in unseren globalen vor- und nachgelagerten Lieferketten auf deren Einhaltung hin. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, verpflichten wir Lieferanten sowie weitere Geschäftspartner, unsere Standards einzuhalten – auch gegenüber deren eigenen Lieferanten und Geschäftspartnern.

Engagement in Initiativen.

Wir sind der Überzeugung, dass Umwelt- und Sozialstandards in komplexen und dynamischen Lieferantennetzwerken in der Regel nur durch Standardisierung und ein gemeinsames Vorgehen möglich sind. Deshalb engagieren wir uns schon seit vielen Jahren in branchenweiten und branchenübergreifenden Initiativen. Unser Ziel ist es, wirksame Maßnahmen und Verfahren zur Wahrnehmung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zu entwickeln, zu standardisieren und in die Geschäftsprozesse zu integrieren.

Wichtige branchenübergreifende Initiativen: 

Im Branchendialog Automobilindustrie entwickeln wir seit 2020 gemeinsam mit anderen Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Lösungsansätze, um die menschenrechtliche Lage entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten der deutschen Automobilindustrie zu verbessern.
Ein erstes Ergebnis waren hier die 2022 veröffentlichten Handlungsanleitungen für die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt (Grundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen, Berichterstattung und Beschwerdemechanismus). Sie bilden den Rahmen für unser Sorgfaltspflichtenprogramm sowie die inhaltlichen und vertraglichen Anforderungen an unsere Lieferanten. Es sind in sich geschlossene Leitfäden, welche die Anforderungen des NAP (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung) adressieren. Zudem werden die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes berücksichtigt und gesondert gekennzeichnet.
Die BMW Group war an der Erstellung der Handlungsanleitungen maßgeblich beteiligt und orientiert sich an den dort empfohlenen Vorgehensweisen. Standardisierte Verfahren, wie das Online-Assessment der Initiative Drive Sustainability, welche die BMW Group anwendet, werden darin beschrieben. Darüber hinaus schulen wir unsere Lieferanten zu den Handlungsanleitungen des Branchendialogs.

Im Arbeitskreis Nachhaltigkeit in der Lieferkette des VDA engagieren wir uns seit vielen Jahren bei der Entwicklung standardisierter Methoden und Verfahren, die es auch mittelständischen Unternehmen ermöglichen angemessen ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Dabei berücksichtigen wir auch, dass diese weniger Einfluss auf ihre Lieferketten haben. In den letzten Jahren haben wir hier gemeinsam mit anderen Herstellern, Zulieferern und anderen Verbänden einen standardisierten Prüfmechanismus (Onsite-Assessment) zur Evaluierung der Nachhaltigkeitsperformance von Unternehmen in automobilen Lieferketten maßgeblich mitentwickelt. Dieser wird im ausgegründeten Verein Responsible Supply Chain Initiative RSCI e.V. umgesetzt. Nach einer Pilotierungsphase im Jahr 2022 wenden wir das Assessment im Rahmen unseres Due-Diligence-Programms mit Fokus auf Arbeitsbedingungen an. Die BMW Group unterstützt dabei das Konzept der „just transition“ indem mittelständischen Unternehmen technische Unterstützung über die von uns mitentwickelten und initiierten, standardisierten Verfahren, wie dem Online-Assessment von Drive Sustainability, sowie dem Onsite-Assessment Programm der RSCI erhalten können. Beide Verfahren werden den Mitgliedsunternehmen empfohlen. Für die Durchführung beider Verfahren übernimmt die BMW AG die Kosten. Darüber hinaus arbeiten wir im VDA an weiteren Verfahren und Maßnahmen und haben dabei vor allem den Mittelstand im Blick.

In der Branchenkoalition Responsible Business Alliance (RBA), die sich für verantwortungsvolles Geschäftsverhalten in globalen Lieferketten einsetzt, sind wir seit 2024 im Board of Directors vertreten. Wir engagieren uns hier seit vielen Jahren in unterschiedlichen Initiativen wie z.B. der Responsible Minerals Initiative (RMI) und nutzen deren Verfahren. Weitere Verfahren der RBA, die wir ebenfalls einsetzen, sind unter anderem:

  • RBA Voices, eine Worker-Voice-Plattform, die Mitarbeitendenbefragungen, Unterstützung bei der Bewertung vor Ort, mobiles Lernen sowie Feedback und Beschwerdeberichte umfasst
  • RBA Validated Assessment Program (VAP), ein etablierter Standard für die Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten vor Ort und für effektive, gemeinsam nutzbare Bewertungen, die von unabhängigen Drittanbietern durchgeführt werden

Bei Drive Sustainability, einer Initiative von Automobilunternehmen, die sich gemeinsam zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lieferkette in der Automobilindustrie verpflichten, engagieren wir uns bereits seit 2011. Hier wenden wir das durch uns 2013 initiierte standardisierte Online-Assessment an. Das Verfahren und der Compliance-Prozess dahinter bewerten die organisatorische Einhaltung internationaler Vorschriften und Standards sowie interner Richtlinien und Ziele entlang der Lieferkette durch Lieferanten. Darüber hinaus organisiert Drive Sustainability regelmäßig Lieferantenschulungen in verschiedenen Ländern weltweit, um Lieferanten zu befähigen. Die Schulungsreihe behandelt Themen in Bereichen wie soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Geschäftsverhalten und Compliance sowie Lieferantenmanagement. Der Inhalt basiert auf den globalen Leitprinzipien für Nachhaltigkeit in der Automobilindustrie, ist jedoch auf jedes Land zugeschnitten, in dem die Veranstaltung stattfindet. Lokale Gesetze, bewährte Verfahren und Beispiele aus der Praxis sollen hier allen Teilnehmenden nachhaltige Lösungen und Ideen bieten.

Kreislaufwirtschaft.

Kreislaufwirtschaft ist für die BMW Group eines der zentralen Themen, um Fahrzeuge ressourcenschonender zu gestalten. Die Idee dahinter besteht darin, Materialien aus dem eigenen Produktionsprozess oder am Ende des Produktlebenszyklus nicht „wegzuwerfen“, sondern bestmöglich als sogenannte „Sekundärmaterialien“ wieder in die Produktion zurückzuführen. Das bedeutet: Ressourcen gehen nicht verloren, sondern können langfristig und werterhaltend genutzt werden. Für die gesamte Industrie, die Automobilbranche und die BMW Group ergeben sich daraus vielfältige Chancen: So senkt die Wiederverwendung wertvoller Ressourcen den Verbrauch von kritischen Primärrohstoffen und damit auch eventuelle Effekte, die sich durch die Gewinnung der Materialien ergeben. Darüber hinaus reduziert der Einsatz hochwertiger Sekundärmaterialien den CO2-Fußabdruck unserer Fahrzeuge deutlich.

Auf Basis dieser vielfältigen Potenziale hat die BMW Group Zirkularität als strategisches Fokusthema definiert. Dem Ideal einer Kreislaufwirtschaft wollen wir uns Schritt für Schritt nähern. Vom Rohstoff bis zum Recycling haben wir dafür die gesamte Wertschöpfungskette im Blick – ausgehend vom „Design for Circularity“ und damit dem steigenden Einsatz von Sekundärmaterialien für Bauteile und Komponenten bis hin zum effektiven Recycling von Altfahrzeugen. Darüber hinaus investieren wir mit unserem eigenen Venture Capital Fonds BMW i Ventures in Start-ups, die verschiedenste zirkuläre Lösungen vorantreiben.

Kreislauf
Kreislauf

Risikoanalyse.

Die BMW Group beobachtet und bewertet die Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Lieferantennetzwerk bei Geschäftsbeziehungen für potenzielle und aktive Lieferantenstandorte. Um abstrakte Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu identifizieren und zu bewerten, greift die BMW Group auf verschiedene interne und externe Datenquellen zurück, wie länder- und warengruppenspezifische Indikatoren oder Medienanalysen auf Konzern- und Standortebene. Zur konkreten Risikoanalyse bei unmittelbaren Lieferanten verwendet die BMW Group unter anderem einen standardisierten Nachhaltigkeits-Fragebogen (Online-Assessment) und beauftragt externe Prüfungen am Lieferantenstandort (Onsite-Assessments). Basis für die Risikoanalyse bei mittelbaren Lieferanten ist ein Supply Chain Mapping. Die BMW Group arbeitet kontinuierlich daran, die Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg zu erhöhen.

Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen.

Die BMW Group bewertet beauftragte und in der Ausschreibung befindliche Lieferantenstandorte auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse. Diese Analyse stützt sich auf zwei Säulen: Zum einen erfolgt eine regelmäßige Risikoanalyse der unmittelbaren Lieferantenstandorte, zum anderen eine anlassbezogene Risikoanalyse sowohl bei unmittelbaren (Tier-1) als auch bei mittelbaren (Tier-n) Lieferantenstandorten. Die Analyse basiert auf Hinweisen und Beschwerden aus dem Hinweisgeber- und Beschwerdesystem. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die regelmäßige Risikoanalyse der unmittelbaren Lieferantenstandorte setzt sich aus einer abstrakten und einer konkreten Analyse zusammen:

Um abstrakte Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu identifizieren und zu bewerten, zieht die BMW Group verschiedene Perspektiven heran, einschließlich der Länder-, Geschäftszweck-, Warengruppen-, Standort- und Konzernperspektiven, die auf verschiedenen externen und internen Datenquellen beruhen. Dies umfasst externe und interne Indikatoren sowie Medienanalysen, aus denen abstrakte Indikatoren abgeleitet werden. Ein Beispiel ist die standardisierte Risikolandkarte der Responsible Business Alliance (RBA), welche externe Indikatoren integriert und diese mit den Ergebnissen globaler konkreter Risikoanalysen aus weltweiten Onsite-Assessments an Produktionsstandorten rückkoppelt. In Zusammenarbeit mit der BMW Group hat die RBA die Risikolandkarten im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aktualisiert und stellt diese allen Mitgliedern zur Verfügung. Auf dieser Basis können potenzielle Risiken anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit, der inhärenten Schwere und des möglichen Beitrags zur Verursachung ermittelt und dargestellt werden. Um die Risikoanalyse in die Einkaufsprozesse zu integrieren, wird eine Risikokennzahl (Nachhaltigkeits-Risk-Score) gebildet und den Facheinkäufern über Monitoring-Dashboards zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht es, im Rahmen von Vergaben, Strategieentscheidungen und Lieferantenentwicklungsprojekten, angemessene Verfahren und Kontrollmaßnahmen (z.B. Online- und/oder Onsite-Assessments / Zertifizierungen) zu initiieren.

Für die konkrete Risikoanalyse bei unmittelbaren Lieferanten setzt die BMW Group je nach Risikohöhe und Verantwortlichkeit (Verursachungsbeitrag und Einflussvermögen) am Standort ebenfalls eine Reihe von Verfahren und Kontrollmaßnahmen ein, die teilweise mit den oben genannten Verfahren identisch sind. Hierzu gehören das standardisierte Online-Assessment der Initiative Drive Sustainability sowie Vor-Ort-Bewertungen (Onsite-Assessment), die in Zusammenarbeit mit der RBA, der Responsible Supply Chain Initiative (RSCI) und durch BMW-interne Mitarbeitende durchgeführt werden.

Die Ergebnisse aus den Verfahren der konkreten Risikoanalyse (Onsite- und Online-Assessments) liefern Erkenntnisse für Präventions- und Abhilfemaßnahmen und werden mit der abstrakten Risikoanalyse abgeglichen. Dadurch kann eine Beurteilung der tatsächlichen Risikolage am Standort konkretisiert werden.

Im Rahmen der Risikoanalyse 2023 für unmittelbare und mittelbare Zulieferer wurden in verschiedenen Risikoarten priorisierte Risiken festgestellt. In allen Fällen sind Präventions- und Abhilfemaßnahmen definiert. Die BMW Group hält die Umsetzung dieser Maßnahmen durch die jeweiligen Lieferanten nach.

Für ihr Lieferantennetzwerk hat die BMW Group Mindestanforderungen auf Standortebene definiert. Diese basieren auf den Ergebnissen der Risikoanalyse und beinhalten die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen, die potenzielle negative Auswirkungen auf Betroffene, wie beispielsweise Mitarbeitende von Lieferanten, minimieren. Die Basis hierfür ist das Online-Assessment der Initiative Drive Sustainability, das wir gemeinsam mit anderen Automobilherstellern kontinuierlich weiterentwickeln. Durch die Anwendung dieser Standards reduzieren wir redundante Aktivitäten und erhöhen die Effektivität.  

Unmittelbare Lieferanten sind hier verpflichtet, Auskunft über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und die von ihnen durchgeführten Präventionsmaßnahmen, Kontrollmechanismen, wie z.B. ISO-Zertifizierungen, sowie Abhilfemaßnahmen zu geben. Anlassbezogen gilt dies auch für mittelbare Lieferanten. Die Auskünfte werden von einem unabhängigen Dritten auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Von neuen Lieferanten werden diese Auskünfte im Rahmen des Vergabeprozesses eingeholt. Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen werden diese fortlaufend durch die Lieferanten aktualisiert.

Werden bei der Prüfung durch das Online-Assessment Abweichungen von unseren Anforderungen festgestellt, vereinbaren die Facheinkäufer mit dem Lieferanten Präventionsmaßnahmen und verfolgen diese mit Zielterminen. Nähere Informationen bzgl. Präventionsmaßnahmen finden Sie hier.

Das industrieübergreifend etablierte Auditprogramm der RBA nutzen wir seit 2021 vor allem für große Lieferantenstandorte. Bei beiden Initiativen teilen die Mitglieder die Auditergebnisse auf Plattformen miteinander. Auf diese Weise können Mehrfachüberprüfungen vermieden und dadurch die Akzeptanz bei den auditierten Unternehmen erhöht werden.

Wir führen bei Lieferanten, bei denen wir ein hohes abstraktes Risiko identifiziert haben, zusätzlich Überprüfungen am Lieferantenstandort durch. Dies geschieht maßgeblich mittels unabhängiger Assessoren, in Einzelfällen durch eigene Assessoren. Hierfür engagieren wir uns bei der Responsible Business Alliance (RBA) und im Verband der Automobilindustrie (VDA). Gemeinsam mit anderen Automobilherstellern und Lieferanten haben wir im VDA ein Assessment-Programm speziell für die durch mittelständische Unternehmen geprägte Automobilindustrie mitentwickelt. Seit 2022 wird dieses mit der dafür neu gegründeten Responsible Supply Chain Initiative (RSCI) umgesetzt. 

Beschwerdeverfahren und Hinweisgebersystem.

Um unserer anlassbezogenen Sorgfaltspflicht bei unmittelbaren (Tier-1) und mittelbaren Lieferanten (Tier-n) nachzukommen, setzen wir unterschiedliche Instrumente und Kanäle ein, wie das Supply Chain Response Team, den BMW Group Human Rights Contact, den standardisierten Beschwerdemechanismus RBA Voices oder ein Medienscreening. Ziel ist es, unsere Geschäftstätigkeit hinsichtlich menschenrechtsbezogener sowie umweltbezogener negativer Auswirkungen abzusichern und alle substantiierten (geprüften) Hinweise durch die Vereinbarung von korrektiven Maßnahmen zu beheben. Dafür haben wir eigene und bestehende Instrumente etabliert, die sowohl unseren eigenen Beschäftigten als auch Lieferanten sowie sonstigen Dritten zur Verfügung stehen.

Verweigert ein Lieferant die Umsetzung der korrektiven Maßnahmen, kann eine Anpassung der Lieferkette vorgenommen werden. Falls erforderlich setzen wir die Geschäftsbeziehung während der Bemühungen zur Risikominimierung temporär aus. Ein Abbruch der Geschäftsbeziehung erfolgt nur, wenn uns kein anderes wirksames Mittel zur Verfügung steht und wir unser Einflussvermögen nicht weiter erhöhen können.

Wir setzen automatisierte Webcrawling-Systeme für ein globales Medienmonitoring ein, um potenzielle und tatsächliche Risiken bei unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten zu identifizieren. 

Im Rahmen von Lieferketten-Assessments identifiziert die BMW Group auch Risiken bei mittelbaren Lieferanten, die in nachgelagerten Wertschöpfungsstufen zwischen unmittelbaren Lieferanten und Lieferanten der Rohstoffgewinnung angesiedelt sind. Die Feststellung der Betroffenheit erfolgt hier unter anderem über ein Supply Chain Mapping mithilfe von Medien und Logistikdaten. 

Verschiedene Beschwerdemechanismen geben internen und externen Hinweisgebenden die Möglichkeit, mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards zu melden. So können Risiken frühzeitig erkannt, adressiert und im Bedarfsfall angemessene Abhilfe geleistet werden. Die Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebenden stehen hierbei an erster Stelle. Hinweise können anonym mitgeteilt werden. Es entspricht unserer konzernweiten Vorgehensweise, im Falle einer anonymen Meldung einer hinweisgebenden Person keinerlei Schritte zu unternehmen, deren Identität zu ermitteln. Neben den etablierten Beschwerdekanälen der BMW Group Compliance Organisation, wie z.B. der SpeakUP Line oder der Ombudsperson (weitere Informationen finden Sie hier), stehen den Hinweisgebenden weitere, lieferkettenspezifische Beschwerdekanäle zur Verfügung.

Neben unseren eigenen Beschwerdemechanismen kommt seit 2021 auch eine standardisierte Anwendung der Responsible Business Alliance (RBA) zum Einsatz. Mit dem Ziel, einen branchenweiten Beschwerdemechanismus aufzubauen, engagieren wir uns seit 2020 in einer Arbeitsgruppe des Branchendialogs Automobilindustrie.

Überblick zum Beschwerdeverfahren (vereinfacht) gemäß § 8 LkSG

Compliant process

Im Zuge des Beschwerdemechanismus erheben wir Kennzahlen, die potenzielle Nachhaltigkeitsverstöße in unserem Lieferantennetzwerk sowie abgeschlossene Verstöße und daraus resultierende, zukünftige Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt messen.  

Prävention und Abhilfe.

Prävention und Abhilfe

Mittels in den Beschaffungsprozess integrierter und standardisierter Verfahren, wie dem Online-Assessment der Initiative Drive Sustainability sowie Onsite-Assessments der Responsible Business Alliance und Responsible Supply Chain Initiative, adressieren und berücksichtigen wir menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Erwartungen bei der Auswahl von unmittelbaren Lieferanten.

Mit dem BMW Group Supplier Code of Conduct, der in unseren Einkaufsbedingungen integriert ist, erhalten wir mit Vertragsschluss die Zusicherung eines unmittelbaren Lieferanten, dass dieser die von unserer Geschäftsleitung geforderten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen einhält und entlang der Lieferkette adressiert. Mit der Unterzeichnung eines Vertrags mit der BMW Group verpflichtet sich der Lieferant, erforderliche Präventions- oder Abhilfemaßnahmen spätestens zum Produktionsstart oder zu einem vereinbarten Zieltermin umzusetzen. Er bestätigt auch, die Einhaltung dieser Vereinbarungen risikobasiert von seinen Sublieferanten einzufordern und nachzuhalten. Zum Produktionsstart messen wir im Rahmen eines internen Zielemanagementsystems den Umsetzungsstand der extern validierten Präventionsmaßnahmen. Darüber hinaus bieten wir hierzu und zu weiteren Due-Diligence-Maßnahmen Schulungen und Weiterbildungen für Lieferanten an und prüfen auch die Dokumentation von Schulungen des Lieferanten für seinen eigenen Geschäftsbereich.

Eine weitere wichtige Präventionsmaßnahme zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards der unmittelbaren Lieferanten ist die Vereinbarung angemessener, vertraglicher Kontrollmechanismen, wie Onsite-Assessments, ISO-Zertifizierungen zu Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen und deren risikobasierte Durchführung.

WICHTIGE PRÄVENTIONSMAßNAHMEN UND KONTROLLMECHANISMEN.

UNMITTELBARE LIEFERANTEN.

Unmittelbare Lieferanten sind direkte Lieferanten (Tier-1) der BMW Group.

Lieferanten mit mehr als 500 Mitarbeitenden benötigen eine Führungskraft für soziale und ökologische Nachhaltigkeit sowie einen Verhaltenskodex.

Sofern sie über 1.000 Mitarbeitende beschäftigen, müssen sie einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und eine Person beschäftigen, die das Risikomanagement zur Nachhaltigkeit überwacht. 

Eine Richtlinie zu Arbeitsbedingungen und Menschenrechten für den eigenen Geschäftsbereich, die unter anderem die identifizierten Kernthemen Kinderarbeit und junge Arbeitnehmende, Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeit sowie moderne Sklaverei enthält, ist für alle unsere unmittelbaren Lieferanten mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtend. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten zu allen Kernthemen geschult werden.
Relevante Lieferanten mit mehr als 500 Beschäftigten am Standort beauftragen wir, wenn sie ein zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001 vorlegen können.

Die weltweit gültige Norm ISO 45001 hat das Ziel, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wirksam in die Unternehmenspraxis sowie den Geschäftsalltag zu integrieren und das Risiko von Verletzungen, Unfällen sowie arbeitsbedingten Erkrankungen der Beschäftigten nachweislich zu reduzieren.  

Dafür formuliert die Norm Anforderungen an ein sogenanntes „Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ – und bietet gleichzeitig geeignete Instrumente und Maßnahmen, um diese praktisch umzusetzen. Sobald das Managementsystem etabliert und zertifizierbereit ist, prüft und verifiziert eine unabhängige Stelle, ob sämtliche Normvorgaben erfüllt sind. Dieser Prozess erfolgt nicht einmalig, sondern regelmäßig in jährlichen Audits. Dies geschieht im Wesentlichen im Rahmen einer Prüfung direkt vor Ort im zu zertifizierenden Unternehmen. Methodische Aspekte wie Prüftiefe, Umfang und erforderliche Kompetenz sind offiziell in einem internationalen Regelwerk festgelegt. Um zu verifizieren, dass die Normforderungen wirklich erfüllt sind, betrachten die Assessoren neben den Prozessen beispielhaft auch die Implementierung und Umsetzung. Zudem werden im Rahmen eines solchen Audits auch die Umsetzung von Prozessbeschreibungen und stichpunktartig die Erfüllung von gesetzlichen und anderen Anforderungen beleuchtet.

Mit einer akkreditierten Zertifizierung nach ISO 45001 werden unter anderem folgende Prozesse betrachtet, bewertet und bestätigt:

  • Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und der Instandhaltung der Arbeitsstätte, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel
  • Eignung von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Einwirkungen durch chemische, physikalische oder biologische Stoffe
  • Vorhandensein von Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung, insbesondere durch eine ungeeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen
  • ausreichende Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten

Unmittelbare produzierende Lieferanten, die mehr als 50 Mitarbeitende im Gesamtunternehmen haben, müssen unter anderem eine Umweltschutzrichtlinie sowie Kontrollmechanismen zu Umweltaspekten wie ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem etabliert haben.  
Sie müssen sich nachweislich dafür einsetzen, einen aktiven Umweltschutz in ihrem Unternehmen zu integrieren und ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. Eine Beauftragung nehmen wir deshalb nur vor, wenn ein Lieferant ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder ein vergleichbares Managementsystem implementiert hat.

Die weltweit gültige Norm ISO 14001 hat das Ziel, einen aktiven Umweltschutz fest in die Unternehmenspraxis sowie den Geschäftsalltag zu integrieren und somit die Umweltleistung eines Unternehmens kontinuierlich zu verbessern. Dafür formuliert die Norm Anforderungen an ein sogenanntes Umweltmanagementsystem, das Umweltaspekte wirksam sowie nachhaltig in alle Unternehmensbereiche und -prozesse integriert.

Geeignete Instrumente und Maßnahmen für die praktische Umsetzung benennen die „Allgemeinen Leitlinien zur Verwirklichung“ der ISO 14004. Wenn das Managementsystem im Unternehmen etabliert und zertifizierbereit ist, prüft und verifiziert auch hier eine unabhängige Stelle in jährlich stattfindenden Audits, ob sämtliche Normvorgaben erfüllt sind – das geschieht im Wesentlichen direkt vor Ort im zu zertifizierenden Unternehmen. Internationale Vorgaben regeln die methodischen Aspekte wie Prüftiefe, Umfang und erforderliche Kompetenz. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Normen tatsächlich erfüllt werden, betrachten die Assessoren die Prozesse sowie deren Umsetzung und Implementierung in den betrieblichen Abläufen und prüfen stichprobenartig die Erfüllung von gesetzlichen sowie anderen Anforderungen.

Eine akkreditierte Zertifizierung nach ISO 14001 betrachtet, bewertet und bestätigt unter anderem folgende Aspekte:

  • Festlegung von Umweltzielen auf strategischer oder operativer Ebene zur System- oder Leistungsverbesserung
  • Einführung betrieblicher Steuerungsmaßnahmen beim Umgang mit Umweltaspekten
  • Überwachung und Messung zur Beurteilung der Umweltleistung sowie die Erreichung der gewünschten Ergebnisse
  • fortlaufendes Bewahren und Erlangen von neuem Wissen und Kompetenzen bezogen auf die Umweltthemen
  • Kommunikation, um das Bewusstsein zu schärfen oder den interessierten Parteien Transparenz und Sicherheit zu geben 

Unmittelbare Lieferanten mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen einen Nachhaltigkeitsbericht und einen Verhaltenskodex veröffentlichen.

Eine vollständige Liste der Anforderungen finden Sie hier.

MITTELBARE LIEFERANTEN.

Mittelbare Lieferanten agieren in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen und stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis mit der BMW Group. Wir erreichen sie daher über Verpflichtungen mit unseren unmittelbaren Lieferanten.

Präventionsmaßnahmen zum Management mittelbarer Lieferanten fordern wir bei unmittelbaren Lieferanten mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ein. Dazu gehören z.B. Nachhaltigkeitsanforderungen an indirekte Lieferanten bezüglich identifizierter Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsbedingungen, wie Kinderarbeit und junge Arbeitnehmende, Löhne und Sozialleistungen, Arbeitszeiten, moderne Sklaverei (d.h. Sklaverei, Dienstbarkeit und unter Zwang geleistete Arbeit und Menschenhandel), Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern sowie zu Risiken im Bereich Arbeitsschutz.

Unmittelbare Lieferanten mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden müssen bei ihren Lieferanten ein Management zu den Umweltschutzthemen Luft- und Wasserqualität, Chemikalienmanagement, Abfallvermeidung, Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung sowie Kontrollmechanismen in Bezug auf Umweltschutz einfordern.

Von unmittelbaren Lieferanten mit mehr als 100 Beschäftigten fordern wir eine Übermittlung unserer Nachhaltigkeitsanforderungen an deren Zulieferer (Tier-2) mittels allgemeiner Geschäftsbedingungen, Lieferantenschulungen, Verhaltenskodex und/oder Nachhaltigkeitsrichtlinien sowie über ihre Unternehmenswebsite. Damit sollen auch unsere mittelbaren Lieferanten zu den Nachhaltigkeitsanforderungen der BMW Group sensibilisiert werden.

MAßNAHMEN UMSETZEN.

Seit 2014 identifizieren wir mögliche Umwelt- und Menschenrechtsrisiken auf Standortebene bei potenziellen Lieferanten und haben dies in unseren Beschaffungsprozess integriert. Zum Zeitpunkt der Vergabe vereinbaren wir mit diesen Lieferanten korrektive Präventionsmaßnahmen, um so die Risiken zu minimieren. So konnten dadurch an Lieferantenstandorten bereits vor Vergabe Risiken identifiziert werden – unter anderem aufgrund fehlender Präventionsmaßnahmen in den Bereichen Arbeitsschutz, Berichterstattung und Umweltmanagement. Der größte Teil der gemessenen Lieferantenstandorte mit Produktionsstart 2023 implementierte die Präventionsmaßnahmen oder konnte begründet nachweisen, weshalb die Einführung der Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen konnte. Die Implementierung der fehlenden Präventionsmaßnahmen muss dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

LIEFERANTEN UND BESCHÄFTIGTE SCHULEN.

Begleitend zu den geforderten Präventionsmaßnahmen bietet die BMW Group ein breites Schulungsangebot an, das sich an Mitarbeitende des Einkaufsressorts, interne Prozesspartnerinnen und Prozesspartner und Lieferanten richtet. Um die Aufmerksamkeit für Umwelt- und Sozialstandards zu erhöhen, erklären wir die Wirkungszusammenhänge und machen unsere Erwartungshaltung deutlich. Mit dem Ziel, bereits am Anfang der Lieferkette aktiv zu werden, gehen wir gemeinsam mit Partnerunternehmen neue Wege:

  • Um Mitarbeitende des Einkaufsressorts der BMW Group zum Thema Nachhaltigkeit zu schulen, führen wir verpflichtende und freiwillige Schulungen zu diesem Thema durch.
  • Branchenweit führen wir über die Initiative Drive Sustainability standardisierte Schulungen für Lieferanten durch, die im Bereich der Nachhaltigkeit vertiefende Kenntnisse benötigen. Zwischen 2013 und 2023 hat die BMW Group auf diesem Wege über 450 Nachhaltigkeitsbeauftragte des Lieferantennetzwerks zu Themen wie Versammlungsfreiheit, Diskriminierung, Arbeitsschutz, Entlohnung sowie Arbeitszeiten geschult.

BMW Group spezifische Schulungsformate für Lieferanten finden beispielsweise im Rahmen von Veranstaltungen statt, die wir für Lieferanten initiieren. Bei unserem BMW Group Supplier Event im Jahr 2022 konnten wir uns mit 230 Lieferanten zu wichtigen Aspekten hinsichtlich der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit austauschen. Außerdem bietet die BMW Group zweimal im Jahr die Möglichkeit eines Zertifikatslehrgangs für unsere Lieferanten an. Ziel ist zum einen den Stand der Wissenschaft und unser Selbstverständnis zur Nachhaltigkeit zu vermitteln, und zum anderen unsere Lieferanten zu befähigen.

Weitere BMW Group spezifische Schulungen führen wir im Rahmen des umfangreichen Befähigungsprogramms RE:DRIVE SUSTAINABLE SUPPLY CHAINS für Mitarbeitende und Lieferanten seit 2022 durch. 

WIRKSAMKEITSANALYSE.

Die Wirksamkeitsanalyse wird bei der BMW Group in Form von zwei Säulen durchgeführt: die Funktionalitätsprüfung und die Erfolgsmessung.

FUNKTIONALITÄTSPRÜFUNG.

Die Funktionalitätsprüfung wird auf die Instrumente und Verfahren der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette angewendet, wie zum Beispiel die Risikoanalyse, das Beschwerdeverfahren oder die Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Durch eine jährliche Überprüfung der entsprechenden Prozesse werden etwaige Defizite aufgedeckt. So wurde 2023 beispielsweise in Zusammenarbeit mit der RBA eine Rückkopplung der konkreten Risikoanalyse und globalen Audits über die Länderrisikoliste von RBA durchgeführt. Des Weiteren arbeitet die BMW Group gemeinsam mit RBA daran, diese Rückkopplung 2024 auch auf Ebene von Warengruppen zu ermöglichen – basierend auf NACE Codes (NACE Codes sind eine europäische Klassifikationssystematik, die verwendet wird, um wirtschaftliche Aktivitäten und Branchen zu identifizieren und zu kategorisieren). Nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes werden die Ergebnisse im Anschluss allen RBA-Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess im Rahmen der Sorgfaltspflichten erzeugt.

ERFOLGSMESSUNG.

Die Erfolgsmessung hingegen wird spezifisch auf die Präventions- und Abhilfemaßnahmen angewendet. Diese ermöglicht es der BMW Group, strategische Implikationen abzuleiten, um gezielte Maßnahmen im Sorgfaltsprozess effektiv zu verbessern. Die IOOI-Methode (Input-Output-Outcome-Impact-Methode) ist bei diesem Prozess ein methodischer Kernbestandteil. Diese hat zum Ziel, Zusammenhänge zwischen Maßnahmen und deren Auswirkungen besser zu verstehen und die Fortschritte bei den Betroffenen besser überwachen zu können. Die Methode wird beispielsweise im Rahmen des Zertifikatslehrganges eingesetzt und ermöglicht es, die Wirksamkeit der Befähigung bei den Lieferanten der BMW Group nachvollziehen zu können. Hierzu wurden 2023 eine empirische Erhebung in Zusammenarbeit mit der Universität Ulm und der HTW Berlin bei ausgewählten Lieferanten durchgeführt und Verbesserungspotenziale für zukünftige Zertifikatslehrgänge abgeleitet. Als weiteres Beispiel wird RBA Voices als zusätzliches Tool im Nachgang von Onsite-Assessments eingesetzt, um die Wirksamkeit von vereinbarten und umgesetzten Präventions- und Abhilfemaßnahmen langfristig sicherzustellen.

Durch diesen ganzheitlichen Ansatz der BMW Group ist die Wirksamkeitsanalyse ein zentrales Instrument, um die Effektivität der Sorgfaltsprozesse zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Ihre Ansprechpartner.

Die BMW Group stellt sich den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei spielen soziale und ökologische Sorgfaltspflichten in unserem Lieferantennetzwerk eine zentrale Rolle. Haben Sie noch Fragen oder Anregungen rund um das Thema Lieferantennetzwerk? Wir Informieren Sie gerne über unsere Ansätze und Ziele.

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